Auszug § 2 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. In unseren Angeboten und Rechnungen weisen wir die gesetzliche Umsatzsteuer und den Endpreis aus.
(2) Wir sind berechtigt, Teilleistungen sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
(3) Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, sind wir berechtigt, auf die vereinbarte Gesamtvergütung Vorschüsse zu erheben, die wie folgt fällig werden:
* 50% der vereinbarten Brutto-Vergütung bei Vertragsschluss
* 50% der vereinbarten Brutto-Vergütung 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag
(4) Unsere in Rechnung gestellten Forderungen sind vorbehaltlich anderweitig vereinbarter Zahlungsziele sofort und ohne Abzüge fällig. Geleistete Vorschüsse werden nicht verzinst.
Die An- und Abfahrten ergeben individuelle Zusatzkosten und werden auf Anfrage errechnet. (1km / 0,38 €) bei der Hochzeitsteil -und Vollplanung entstehen keine zusätzlichen Fahrtkosten innerhalb Berlins +50km Umland.
Für jede An- und Abfahrt zu den oder der gewünschten Location sowie bei der Begleitung zu einer Besichtigung oder einem Dienstleistertermin – außerhalb Berlins – wird eine Kilometerpauschale beginnend/endend am Geschäftssitz der A-Rocks GmbH berechnet.
Fallen am Veranstaltungsort Kosten Dritter an (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), sind diese vom Kunden zu tragen und werden separat in Rechnung gestellt.
*Fehlmengen der Leihartikel werden innerhalb von 7 Werktagen mitgeteilt. Sie haben dann die Möglichkeit der Nachlieferung.
Sollten sich die Fehlartikel nicht anfinden werden Sie separat in Rechnung gestellt (s. unsere AGB).