AGB A-Mare
HINWEIS!
Die jeweils erste Veranstaltungsbesprechung ist für Sie kostenfrei, jede weitere Stunde kostet 45,-.
Vorbemerkung:
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jeder mit uns getroffenen vertraglichen Vereinbarung.
Diese AGB gelten nur insoweit, als keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen worden sind. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner widersprechen wir ausdrücklich.
§ 1 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Verträge kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch uns zustande. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind unsere Angebote freibleibend.
(2) Der Umfang übernommener vertraglicher Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus unserer Leistungsbeschreibung oder aus einer von uns ausdrücklich betätigten (Auftragsbestätigung) Leistungsbeschreibung.
(3). Unerhebliche Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, behalten wir uns vor. Im Falle solcher Änderungen oder Abweichungen verpflichten wir uns, unseren Vertragspartner hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(4) Von der Leistungsbeschreibung abweichende Mehrleistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, sowie sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Mehraufwendungen sind nach unseren üblichen Vergütungssätzen gesondert zu vergüten.
§ 2 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. In unseren Angeboten und Rechnungen weisen wir die gesetzliche Umsatzsteuer und den Endpreis aus.
(2) Wir sind berechtigt, Teilleistungen sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
(3) Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, sind wir berechtigt, auf die vereinbarte Gesamtvergütung Vorschüsse zu erheben, die wie folgt fällig werden:
* 50% der vereinbarten Brutto-Vergütung bei Vertragsschluss
* 50% der vereinbarten Brutto-Vergütung 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag
Sollte der Betrag nicht gezahlt sein, behalten wir uns vor den Auftrag nicht auszuführen.
Die An- und Abfahrten ergeben individuelle Zusatzkosten und werden auf Anfrage errechnet.
(4) Unsere in Rechnung gestellten Forderungen sind vorbehaltlich anderweitig vereinbarter Zahlungsziele sofort und ohne Abzüge fällig. Geleistete Vorschüsse werden nicht verzinst.
(5) Mietartikel müssen grundsätzlich gereinigt an uns zurückgegeben werden.
Andernfalls berechnen eine Reinigungspauschale von 100,00 €. Bei starker Verschmutzung durch Kerzenwachs oder Zigaretten behalten wir uns je nach Verschmutzungsgrad eine weitere Bearbeitungsgebühr vor dieser beträgt 3,00 € pro Artikel. Artikel die durch Brandlöcher oder Risse beschädigt sind werden wir grundsätzlich in Rechnung stellen.
(6) Allgemeine Preisgleitklausel, wir sind berechtigt eine Preisanpassung von max.12% aus wichtigem Grund (stark steigende Preise) vorzunehmen. Hierzu werden Sie im Vertrag/ Angebot hingewiesen. In diesem Fall ist eine Stornierung des Auftrags möglich.
§ 3 Subunternehmer
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Auswahl und Beauftragung von Dritten zur Erbringung der von uns versprochenen Leistungen in unserem Namen und auf unsere Rechnung.
§ 4 Rücktritt von uns erteilten Aufträgen
Unsere Auftraggeber sind berechtigt, bis zu einem Monat vor dem vereinbarten Leistungsbeginn liegenden Zeitpunkt von diesem Vertrag zurückzutreten. Es gelten unsere Stornobedingungen:
Eine Stornierung muss schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen.
Bis zu 2 Monaten im Voraus sind 50% der Kosten zu tragen.
Bis zu 1 Monat im Voraus sind 75% der Kosten zu tragen.
Bis zu zwei Wochen im Voraus sind 80% der Kosten zu tragen.
Bis zu einer Woche im Voraus sind 100% der Kosten zu tragen.
Bei einer Umbuchung innerhalb der nächsten 14 Tage, mit gegenseitigem Einverständnis, entstehen keine Zusatzkosten. Der Betrag wird zum ursprünglichen Veranstaltungstag beglichen.
(2) Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die rechtzeitige Erklärung des Rücktritts ist der Eingang bei uns.
(3) Im Fall des Rücktrittes durch den Auftraggeber sind uns die zum Zeitpunkt des Rücktritts zum Zwecke der Vertragserfüllung entstandenen Kosten und Aufwendungen zu erstatten. Darüber hinaus ist uns der entstandene Schaden, insbesondere der entgangene Gewinn, zu ersetzen.
(4) Wir sind berechtigt jederzeit, auch nach Beginn einer Veranstaltung, von Veranstaltungen für die bei den Teilnehmern besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, Abstand zu nehmen und vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich wird und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder teilnehmender Dritter liegt.
§ 5 Kündigung uns erteilter Aufträge
Wird die Erbringung der vereinbarten Leistungen in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Umständen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sind sowohl wir als auch unsere Auftraggeber berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Im Fall der Kündigung, gleich durch welche Seite, können wir für bereits erbrachte Leistungen sowie für etwaige nach erfolgter Kündigung noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 6 Haftung
(1) Wir schließen für jede von uns betreute Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden ab.
(2) Für reine Sachschäden infolge leichter Fahrlässigkeit schließen wir unsere Haftung aus, soweit diese Schäden nicht von unserer Versicherung reguliert werden.
(3) Bei einem Leistungsangebot mit erhöhtem Risiko behalten wir uns vor, einen gesonderten Haftungsausschluss zu vereinbaren bzw. auf Verlangen und zu Lasten des Auftraggebers für versicherbare Risiken eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
(4) Soweit wir für den Auftraggeber Leistungen gegenüber Dritten (z.B. Gästen, Teilnehmern, Personal des Auftraggebers) zu erbringen haben, stellt uns der Auftraggeber von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei.
(5) Für uns durch den Auftraggeber oder Dritte zur Verfügung gestelltes Material, Gerät sowie Locations haften wir im Rahmen der vorstehenden Haftungsgrenzen). Von darüberhinausgehenden Haftungsansprüchen Dritter stellt uns der Auftraggeber in vollem Umfang frei.
(6) Wir haften nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden und die in unserem Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
§ 7 Leistungsstörungen
(1) Sollten wir eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen durch uns nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt würde.
(2) Der Auftraggeber ist aufgrund seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht verpflichtet, im Falle von Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und entstehende Schäden gering zu halten.
§ 8 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass Räumlichkeiten und Flächen, die er uns für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung stellt, hierfür zugelassen und geeignet sind.
(2) Soweit nicht anders vereinbart obliegt dem Auftraggeber die Einholung aller für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, obliegt es dem Auftraggeber, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Er stellt die A-Mare GmbH & Co.KG von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Alle personenbezogenen Daten, die uns zur Abwicklung des Auftrags zur Verfügung gestellt werden, sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt als der Gerichtsstand unser Sitz in Wildau als vereinbart.
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(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt als der Gerichtsstand unser Sitz in Wildau als vereinbart.
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